Eignungsuntersuchungen
Einstellungsuntersuchungen
Einstellungsuntersuchungen sollen feststellen, ob der Bewerber für die Belastungen am zukünftigen Arbeitsplatz gesundheitlich geeignet ist oder für den Betrieb ein erhöhtes Risiko darstellt durch zu erwartende hohe Ausfallzeiten, eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder Gefährdung Dritter.
Beispiele:
- Lehrlinge vor der Berufswahl bei Berufen mit erhöhten Allergierisiken (z.B. Bäcker, Gärtner), erhöhten Hautbelastungen (z.B. Pflegeberuf, Koch) oder mit erhöhter Unfallgefahr (z.B. Forstwart)
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
- Höhenarbeit
- Arbeiten bei extremer Hitze / Kälte
- Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr
Nacht- und Schichtarbeit
Nacht- und Schichtarbeit kann negative gesundheitliche Auswirkungen haben, zum Beispiel Schlafstörungen, Müdigkeit, Herz- Kreislauf- und Magen-Darm-Krankheiten.
Arbeitnehmer, die mehr als 25 Nachteinsätze pro Jahr leisten, haben Anspruch auf eine Untersuchung ihres Gesundheitszustandes sowie darauf, sich arbeitsmedizinisch beraten zu lassen. Dieser Anspruch kann alle zwei Jahre, ab 45 Jahren jährlich geltend gemacht werden.
Bei besonders belastenden Tätigkeiten (z.B. gehörschädigender Lärm, Hitze, Kälte, Alleinarbeit, Dauernachtschicht) ist diese Untersuchung obligatorisch. Die Untersuchung und Beratung muss vor Antritt der Arbeit und dann alle zwei Jahre wiederholt werden. Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsgesetz ArG Art. 17c, Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ArGV 1 Art. 43, 44, 45
Tarif nach Absprache
Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr
Mit Eignungsuntersuchungen können individuelle medizinische Berufsunfallrisiken erfasst und die Anzahl Berufsunfälle reduziert werden.
Arbeitnehmer mit bestimmten medizinischen Diagnosen können ein individuell erhöhtes Unfallrisiko aufweisen. Solche Situationen liegen beispielsweise bei Bewusstseinsstörungen (z.B. durch Blutzuckersenkende Medikamente bei Diabetes mellitus), Geichgewichtsstörungen, krankhaft vermehrter Müdigkeit, Seheinschränkungen oder Höreinbussen vor.
Besondere Unfallgefahren mit beträchtlichem Schadenausmass bestehen insbesondere für die nachstehend genannten Arbeiten: Arbeiten mit Absturzgefahr, Bedienen von Maschinen (bei denen Körperteile verletzt werden können), Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
Tarif nach Absprache
Fahrtätigkeit
Lastwagen- und Busfahrer müssen medizinische Mindestanforderungen erfüllen und müssen sich regelmässig medizinischen Fahreignungsuntersuchungen unterziehen. Gemäss Verkehrszulassungsverordnung VZV bestehen Pflichtuntersuchungen für die Führerausweis-Kategorien C, C1, D und D1. Stufe II (LKW, Bus, Taxi)
Zwecks Unfallverhütung wird Arbeitgebern auf freiwilliger Basis empfohlen auch Staplerfahrer, Dumper-Fahrer u.ä. untersuchen zu lassen
Abklärungen nur durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Fortbildung Stufe 1 und 2
Tarif nach Absprache