Untersuchung von kranken und verunfallten Mitarbeitern
Arbeitsfähigkeitsabklärung / Plausibilisierung / Zweitmeinung
Die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall wird in der Regel vom behandelnden Arzt beurteilt. Wenn Sie als Arbeitgeber begründete Zweifel an der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit haben und eine Plausibilisierung und ärztliche Zweitmeinung möchten, können Sie einen Vertrauensarzt beauftragen.
Beispiele:
- der Mitarbeitende wird trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit bei Freizeitaktivitäten angetroffen
- Auffälligkeiten betreffend Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, z.B. unmittelbar nach Aussprache einer Kündigung
- häufige Arztwechsel, vor allem bei langer Krankheitsdauer
- übermässig rückdatiertes oder unleserliches Arztzeugnis
- sich widersprechende Arztzeugnisse
- Arbeitsunfähigkeit mit Risikofaktoren wie z.B. Sucht
Sie nehmen mit dem Vertrauensarzt Kontakt auf und erklären Ihr Anliegen und Ihre Fragen und vereinbaren einen Termin für eine vertrauensärztliche Untersuchung in der Praxis.
In jeden Fall schicken Sie dem Vertrauensarzt folgende Unterlagen:
- kurze schriftliche Beschreibung der Ausgangslage und der Fragestellung
- das Formular Arbeitsplatzbeschreibung (siehe Rubrik Downloads) oder das REP (Ressourcenorientiertes Eingliederungs-Profil, siehe rep.compasso.ch/) oder den Stellenbeschrieb
- Arbeitsunfähigkeitszeugnisse der behandelnden Ärzte
Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit beweisen und muss deshalb allfällige Beweismittel (medizinische Berichte, Röntgenbefunde, Laborresultate usw.) einholen und zur Untersuchung mitbringen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Rückmeldung zum Ergebnis und wenn möglich Informationen zu folgenden Punkten:
- Arbeitsfähigkeit (prospektiv) für die angestammte und eine angepasste Tätigkeit
- möglicher Arbeitsbeginn
- Pensum, Leistungsfähigkeit und eventuell nötige Schonauflagen
- Nützliche Anpassungen am Arbeitsplatz oder in der Arbeitsorganisation
- Prognose
Der Arbeitgeber erhält keine Angaben zu Diagnosen und Befunden.
Die Arbeitsfähigkeitsabklärung (ZAFAS) erfolgt nach dem Konzept der Swiss Insurance Medicine SIM.
Kosten
Das Honorar beträgt 300 CHF pro Stunde (nicht MWST-pflichtig). In der Regel kostet eine Arbeitsfähigkeitsabklärung zwischen 500 und 600 CHF. Allfällige technische Leistungen (wie Laboruntersuchungen, apparative Untersuchungen u.a.) werden separat nach Tarmed verrechnet.
Wenn die Untersuchung vom Auftraggeber oder vom Arbeitnehmer kurzfristig (< 48 h) abgesagt wird oder der Arbeitnehmer unentschuldigt nicht zur Untersuchung erscheint (No-Show) wird eine Pauschale von 200 CHF verrechnet.
Berufskrankheit
- Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit (z.B. Lungenkrankheiten, Hautkrankheiten, Infektionskrankheiten, Krankheiten des Bewegungsapparates) kann der Vertrauensarzt abklären, ob die Krankheit mit Wahrscheinlichkeit durch berufliche Faktoren (schädigende Stoffe, physikalische / biologische Einwirkungen u.a.) verursacht worden ist.
- Wenn die Ermittlungen den Verdacht erhärten, müssen eine Berufskrankheitsmeldung bei der zuständigen UVG-Versicherung vorgenommen (analog einer Unfallmeldung) und erste Präventionsmassnahmen getroffen werden. Die Anmeldung ist wichtig, damit die weiteren Kosten für die medizinischen Untersuchungen vom UVG-Versicherer übernommen werden und nicht zu Lasten des Mitarbeiters gehen.
Tarif nach Absprache